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Bürgerservice    Rauchwarnmelder    Gesetzeslage im Land Schleswig-Holstein

Überschrift: Gesetzeslage in Schleswig-Holstein

 

Als drittes Bundesland nach Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelder-Pflicht in Wohnungen eingeführt. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde am 16. Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet und ist seit April 2005 rechtsgültig.

Am 12.12.2008 hat der Landtag die Landesbauordnung dahingehend verändert, dass die Übergangsfrist auf den 31.12.2010 veschoben wurde. Außerdem ist der unten kursiv dargestellte Text zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft hinzugefügt worden.

 

In der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein, § 49, Absatz 4 heißt es:

"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

 

Prinzipskizze für die Verteilung von Rauchmelder
Melder Mindestschutz Mindestschutz nach LBO      Melder Oprimaler Schutz Optimaler Schutz

 

 

Nicht nur der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LFVSH) begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen vorzuschreiben, sondern auch der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in Berlin, Hans-Peter Kröger, äußert sich sehr erfreut über die Entscheidung:

"Mit dieser gesetzlichen Regelung ist Schleswig-Holstein als drittes Bundesland dem guten Beispiel der Bundesländer Reinland-Pfalz und Saarland gefolgt. Noch weitergehend als in diesen Bundesländern hat Schleswig-Holstein eine Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen innerhalb der nächsten fünf Jahre festgeschrieben", sagte Kröger.

 

D.h. seit April 2005 müssen alle Neubauwohnungen und bis zum 31. Dezember 2010 auch alle Bereiche in vorhandenen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein.

 

Somit darf es seit 1. Januar 2011 keine Wohnungen mehr ohne Rauchwarnmelder geben.


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Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
 
VdS Schadenverhütung GmbH
 
Rauchmelder retten Leben
© Freiwillige Feuerwehr Heide-Stadt
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letzte Änderung: 26.01.2016
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