Als Mindestschutz müssen in jeder Wohnung alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, wenigstens ein Rauchwarnmelder an zentraler Position montiert und betrieben werden (Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 49 Absatz 4).
Da auch in anderen Räumen einer Wohnung bzw. Wohnhauses sich unbeobachtet Brände entwickeln können, sollte für den optimalen Schutz aller Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Auch auf Dachböden und Kellerräume ist eine Installation sehr sinnvoll. Auf eine Montage im Badezimmer kann in der Regel verzichtet werden.
Einige Beispiele für die Anbringungsorte sind in den folgenden Grafiken dargestellt.
1-Zimmer Wohnung
Mindestschutz nach §49(4) LBO S-H Optimaler Schutz |
4-Zimmer Wohnung |
Weitere Planungsbeispiele finden Sie bei Ziegler Fire-Tec
Die Montage ist denkbar einfach und das Montagematerial liegt bei.
Damit der Brandrauch auch schon in der Entstehungsphase den Rauchwarnmelder ungehindert erreichen kann, sind folgende Punkte zu beachten:
Rauchwarnmelder müssen immer an der Zimmerdecke, möglichst in der Raummitte, mindestens 50 cm von der Wand, einem Unterzug oder Einrichtungsgegenständen entfernt montiert werden.
Nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
Nicht in unmittelbarer Nähe von Lampen vor allem nicht von Leuchtstofflampen
Nicht in der Dachspitze;
Maximale Raumhöhe 6 m - maximale Raumfläche 60 m².
Weitere Informationen liefert die DIN EN 14676 "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung“. Sie betrifft Anwendungsbereich, Planung, Einbau, Wartung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern.
Das Copyright der Norm liegt beim Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN). Die Norm ist erhältlich bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.
Um sicherzustellen, dass der Rauchwarnmelder im Ernstfall auch wirklich funktioniert,
muss er immer mit einer Batterie bestückt sein,
ist seine Funktion per Prüftaste monatlich zu kontrollieren,
darf er nicht übermalt oder beklebt werden,
muss man ihn jährlich sorgfältig abstauben.
Spätestens nach 10 Jahren sollte der Rauchwarnmelder ersetzt werden. Nach dieser Zeit ist die Messkammer und Sensorik so gealtert, das ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann. Es sind unbedingt die Angaben des Herstellers zu beachten.
Auf der folgenden Seite geben wir Ihnen an, was Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern unbedingt beachten sollten.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise. |
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Quellen: |
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein |
VdS Schadenverhütung GmbH |
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Rauchmelder retten Leben |