Freiwillige Feuerwehr Heide-Stadt
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Als drittes Bundesland nach Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelder-Pflicht in Wohnungen eingeführt. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde am 16. Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet und ist seit April 2005 rechtsgültig.
Text aus der Landesbauordnung 2005:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird.
Am 12.12.2008 hat der Landtag die Landesbauordnung dahingehend verändert, dass die Übergangsfrist auf den 31.12.2010 veschoben wurde. Außerdem ist ein weiterer Text zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft hinzugefügt worden.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

Mindestschutz nach LBO
Optimaler Schutz
Nicht nur der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LFVSH) begrüßt damals ausdrücklich den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen vorzuschreiben, sondern auch der damalige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in Berlin, Hans-Peter Kröger, äußert sich sehr erfreut über die Entscheidung:
"Mit dieser gesetzlichen Regelung ist Schleswig-Holstein als drittes Bundesland dem guten Beispiel der Bundesländer Reinland-Pfalz und Saarland gefolgt. Noch weitergehend als in diesen Bundesländern hat Schleswig-Holstein eine Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen innerhalb der nächsten fünf Jahre festgeschrieben", sagte Kröger.
D.h. seit April 2005 müssen alle Neubauwohnungen und bis zum 31. Dezember 2010 auch alle Bereiche in vorhandenen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein.
"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird.
Auf der nächsten Seite möchten wir Ihnen erklären, wie Rauchwarnmelder grundsätzlich funktionieren, die Vorteile der Vernetzung aufzeigen und welche speziellen Rauchwarnmelder es noch gibt.
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Quellen: |
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein |
VdS Schadenverhütung GmbH |
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Rauchmelder retten Leben |
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