Wappen der Stadt Heide
Wir über uns    Dienstkleidung in S.-H.    Auszeichnungen des Landes und des LFV Schleswig-Holsteins

Brandschutz-Ehrenzeichen

Auszeichnung des Landes Schleswig-Holstein

Das Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber oder in Gold wird verliehen, wer mindestens 25 oder 40 Jahre lang aktiv in einer Feuerwehr pflichttreu seinen Dienst getan hat. Die aktive Dienstzeit wird erst ab Volleindung des 16. Lebensjahres gewertet. Da nach § 9 Abs. 2 des Brandschutzgesetztes ein Eintritt in den aktiven Dienst erst mit der Vollendung des 16. Lebensjahres möglich ist.

Für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehrdienst kann das Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe verliehen werden.

Zuständig für die Einreichung von Anträgen ist

1. für Angehörige einer Werkfeuerwehr die Werkleitung,

2. für die Amtswehrführung sowie ihre Stellvertretung die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher,

3. für die Kreiswehrführung sowie ihre Stellvertretung die Landrätin oder der Landrat,

4. in allen übrigen Fällen das verwaltungsleitende Organ des Trägers der Feuerwehr (i.d.R. Bürgermeister/in).

Die Verleihung übernimmt der Antragsteller/in im Namen des/der Innenministers/in des Landes Schleswig-Holstein.

Das Brandschutz-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt auf der Vorderseite ein rotes Flammenkreuz auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen trägt. Die Rückseite des Ehrenzeichens trägt die Inschrift: "Für Verdienste im Brandschutz".

 

Silber

für 25 Jahre

Gold

für 40 Jahre

Sonderstufe

besonderes Verhalten
für 25 Jahre für 40 Jahre für besonderes Verhalten
 
Abgebildet sind die Bandschnallen des Brandschutz-Ehrenkreuzes

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Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein

Für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen im Lande Schleswig-Holstein wird das in drei Stufen gegliederte Schleswig-Holsteinische Feuerwehr-Ehrenkreuzes verliehen. Die Verleihung übernimmt der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes oder der Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände.

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Auszeichnungen sind die Vorsitzenden der Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände sowie die Leiter der Berufsfeuerwehren.

Das Feuerwehr-Ehrenkreuz ist ein einseitig weißemailliertes Kreuz mit breitem blauem Außenrand und mit diagonal zum Kreuz verlaufenden roten Flammen. Auf der Vorderseite des Kreuzes ist in der Mitte das farbige Schleswig-Holstein Wappen als Miniatur auf das aufgelegte Symbol "Retten-Löschen-Bergen-Schützen" aufgesetzt. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold erhält einen goldenen Eichenlaubkranz um den unteren Bereich des Feuerwehrsymbols. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber erhält einen silbernen Eichenlaubkranz um den unteren Bereich des Feuerwehrsymbols. Auf die Rückseite kommt die Aufschrift "Für Verdienste im Feuerwehrwesen".

 

Bronze Silber Gold
Bronze Silber Gold
 
Abgebildet sind die Bandschnallen des Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

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Quellen:
Landesfeuerwehrverband
Landesrecht Schleswig-Holstein
 
Die Grafiken der Bandschnallen wurden uns von www.bandschnallen.de zur Verfügung gestellt.
Genehmigung der Stiftung des Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
Gl.-Nr.: 1131.20
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 973
Bekanntmachung der Ministerpräsidentin - Staatskanzlei vom 19. November 1998 - StK 128 - 142.92 -
 
Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens
Fundstelle: GVOBl. 1955, S. 71
Vom 24. Januar 1955 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 letzte Änderung v. 24.10.1996, GVOBl. S. 652
 
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens
Gl.-Nr.: 1131.18
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1999 S. 546
Erlass des Innenministeriums vom 4. Oktober 1999 - IV 336 - 142.510
© Freiwillige Feuerwehr Heide-Stadt
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letzte Änderung: 26.01.2016
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