Freiwillige Feuerwehr Heide-Stadt
Kirchspielsweg 3
25746 Heide
Tel.: 04 81 / 6 10 31
Email: info@feuerwehr-heide.de
www: www.feuerwehr-heide.de
Druckversion der Seite
Das Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber oder in Gold wird verliehen, wer mindestens 25 oder 40 Jahre lang aktiv in einer Feuerwehr pflichttreu seinen Dienst getan hat. Die aktive Dienstzeit wird erst ab Volleindung des 16. Lebensjahres gewertet. Da nach § 9 Abs. 2 des Brandschutzgesetztes ein Eintritt in den aktiven Dienst erst mit der Vollendung des 16. Lebensjahres möglich ist.
Für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehrdienst kann das Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe verliehen werden.
Zuständig für die Einreichung von Anträgen ist
1. für Angehörige einer Werkfeuerwehr die Werkleitung,
2. für die Amtswehrführung sowie ihre Stellvertretung die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher,
3. für die Kreiswehrführung sowie ihre Stellvertretung die Landrätin oder der Landrat,
4. in allen übrigen Fällen das verwaltungsleitende Organ des Trägers der Feuerwehr (i.d.R. Bürgermeister/in).
Die Verleihung übernimmt der Antragsteller/in im Namen des/der Innenministers/in des Landes Schleswig-Holstein.
Das Brandschutz-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt auf der Vorderseite ein rotes Flammenkreuz auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen trägt. Die Rückseite des Ehrenzeichens trägt die Inschrift: "Für Verdienste im Brandschutz".
Silber für 25 Jahre |
Gold für 40 Jahre |
Sonderstufe besonderes Verhalten |
Für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen im Lande Schleswig-Holstein wird das in drei Stufen gegliederte Schleswig-Holsteinische Feuerwehr-Ehrenkreuzes verliehen. Die Verleihung übernimmt der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes oder der Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Auszeichnungen sind die Vorsitzenden der Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände sowie die Leiter der Berufsfeuerwehren.
Das Feuerwehr-Ehrenkreuz ist ein einseitig weißemailliertes Kreuz mit breitem blauem Außenrand und mit diagonal zum Kreuz verlaufenden roten Flammen. Auf der Vorderseite des Kreuzes ist in der Mitte das farbige Schleswig-Holstein Wappen als Miniatur auf das aufgelegte Symbol "Retten-Löschen-Bergen-Schützen" aufgesetzt. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold erhält einen goldenen Eichenlaubkranz um den unteren Bereich des Feuerwehrsymbols. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber erhält einen silbernen Eichenlaubkranz um den unteren Bereich des Feuerwehrsymbols. Auf die Rückseite kommt die Aufschrift "Für Verdienste im Feuerwehrwesen".
Bronze | Silber | Gold |
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Angaben gegeben werden. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise. |
Quellen: |
Landesfeuerwehrverband |
Die Grafiken der Bandschnallen wurden uns von www.bandschnallen.de zur Verfügung gestellt. |
|
Genehmigung der Stiftung des Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-EhrenkreuzesGl.-Nr.: 1131.20
|
|
Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-EhrenzeichensFundstelle: GVOBl. 1955, S. 71Vom 24. Januar 1955 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971 letzte Änderung v. 24.10.1996, GVOBl. S. 652 |
|
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-EhrenzeichensGl.-Nr.: 1131.18
|