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Ein Anrufer meldete der Leitstelle eine Rauchentwicklung aus einem Gebäude der Sophie-Dethleffs-Straße. Die alarmierten Kräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr Heide-Stadt stellten nach kurzer Zeit fest, dass es sich um eine böswillige Alarmierung handelte.
Bemerkung: Ein Falschalarm (Fehlalarm), der einen Feuerwehr-, Rettungsdienst- und/oder Polizeieinsatz nach sich zieht, ist in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich. |
Einsatzmittel:HLF 20/16-1, HLF 20/16-2, ELW, TLF 24/50, RW 2, LF 16TS, TLF 16T, DLK 23/12 und KdoW |
erstellt von: J. Meyer
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