Wie zu jedem Jahreswechsel wird das alte Jahr mit einem Feuerwerk verabschiedet und gleichzeitig das neue Jahr damit begrüßt. Dabei kommt es immer wieder zu Verletzungen und Sachschäden. Diese entstehen hauptsächlich durch Unwissenheit, Übermut und Leichtsinn und werden durch Alkoholkonsum noch verstärkt.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet immer nur an den letzten drei Werktagen des Jahres statt.
Raketen und Böller (Feuerwerk der Klasse II) dürfen nur an Personen abgegeben werden, die 18 Jahre alt sind. Auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden.
Es dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese Prüfstelle prüft alle Böller und Raketen, die zum Verkauf zugelassen werden sollen. Über 50% der Prüflinge erhalten keine Zulassung!
Die Zulassung durch das BAM bedeutet jedoch nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.
Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:
Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I) z.B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen
Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II) z.B. Böller, Knallfrösche, Raketen
Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III/IV)
Klasse IV: Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim VPI - Verband der pyrotechnischen Industrie.
Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch leichte Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu Explosionen kommen.
Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
Wir empfehlen, nur soviel Pyrotechnik zu kaufen, wie an Silvester auch abgebrannt wird.
Die gekauften Feuerwerkskörper sollten außerdem an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.
Lesen Sie in jedem Falle und rechtzeitig
die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch.
Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.
Feuerwerksartikeln der Klasse II sind grundsätzlich nur im Freien zu verwenden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31.12., 18:00 bis zum 01.01., 01:00 erlaubt.
Vor dem Zünden der Raketen sollte ein guter und sicherer Startplatz ausgesucht werden. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden.
Pyrotechnik darf außerdem nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen gezündet werden.
Leere Sektflaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Es empfehlen sich Getränkekisten, in denen eine offene Flasche für die Raketen steht.
Verwenden Sie Anzündhilfen, die Sie im Fachhandel erhalten.
Böller, Knaller, Kanonenschläge nie in der Hand zünden und unkontrolliert von sich werfen, sondern auf den Boden legen, mit gestrecktem Arm anzünden und schnell entfernen.
Raketen nie in der Hand zünden und nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge richten.
Raketen in die vorbereitete Startrampe stecken, mit gestrecktem Arm anzünden und schnell entfernen.
Blindgänger erst einmal liegen liegen lassen, da sie unkontrolliert explodieren können. Nach einer Abkühlpause den Blindgänger in einen wassergefüllten Eimer legen.
Kinder nicht gefährden und an einem sicheren Ort zuschauen lassen.
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikeln der Klasse I legt die aktuelle Rechtsprechung für die Verwendung dieser Gegenstände als untere Altersgrenze 12 Jahre fest.
Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.
Das Abschießen von Signalmunition und Seenotrettungsraketen als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist außerdem verboten.
Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung. Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen. Räumen Sie auch Balkone und Terrasen von brennbaren Gegenständen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte außerdem darauf achten, dass Mülltonnen geschlossen sind. Man kann nie wissen, wohin sich ein Feuerwerkkörper verirren kann.
Verbrennungen sollten sofort mit Wasser gekühlt werden. Dabei sollte der Kühlvorgang maximal 10 Minuten andauern.
Bei Verletzungen oder Feuer wählen Sie die 112.
Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Verhalten im Brandfall .
Ihre Freiwillige Feuerwehr Heide-Stadt wünscht Ihnen ein schönes und erfolgreiches neues Jahr |
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Quellen: |
Feuerwehr Berlin (Saisonale Informationen - Silvester) |
VPI - Verband der pyrotechnischen Industrie |
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Bundesamt für Materialprüfung |