Freiwillige Feuerwehr Heide-Stadt
Kirchspielsweg 3
25746 Heide
Tel.: 04 81 / 6 10 31
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www: www.feuerwehr-heide.de
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Ein typischer Irrtum: Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht von den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt. Im Falle eines Brandes kann sich vor allem nachts niemand darauf verlassen, von seinem Nachbarn oder Haustieren gewarnt zu werden.
Besonders oft wird die zur Verfügung stehende Zeit, um sich vor einem Brand in Sicherheit zu bringen, unterschätzt. Die meisten glauben, dass eine Zeitspanne von über zehn Minuten als Fluchzeit bleibt, bevor es gefährlich wird. Eine lebensbedrohliche Fehleinschätzung: Denn bei allen Bränden bestehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.
Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die schon nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.
Irrtum: Möbel und Ausstattung der Wohnung brennen hervorragend - Schaumstoffe und PVC entwickeln bei einem Brand tödliches Kohlenmonoxid und -dioxid, sowie hochgiftige, ätzende Dämpfe. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.
Frage: |
Wer weckt Sie, wenn nachts ein Feuer ausbricht? |
Antworten: |
25 % die Nachbarn |
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15 % mein Haustier |
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10 % die Feuerwehr |
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10 % mein Rauchwarnmelder |
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40 % glauben, dass sie früh genug aufwachen |
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38 % sind sicher, in weniger als 3 Minuten die Wohnung
verlassen zu können |
Diese und weitere Informationen zum Thema sind sehr kompakt und interessant auf dem Video der VdS Schadenverhütung GmbH zusammengefasst. Schauen Sie sich dieses doch mit Ihrer Familie gemeinsam an. Das Video von etwa 5 Minuten Länge können Sie sich hier auf den Seiten des VdS anschauuen.
Das Land Schleswig-Holstein hat mit Änderung der Landesbauordnung im Jahre 2005 eine gesetzliche Regelung zur Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern im Neu- und Bestandsbau eingeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der nächsten Seite.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise. |
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Quellen: |
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein |
VdS Schadenverhütung GmbH |
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Rauchmelder retten Leben |