Jeder Feuerwehrmitglied erhält für seine Mitgliedschaft von zehn Jahre oder ein mehrfaches von zehn Jahren ein Abzeichen. Die Kameradin oder der Kamerad muss für die anzurechnende Zeit als aktives Mitglied, als Mitglied der Jugendabteilung oder Mitglied der Ehrenabteilung einer Feuerwehr angehört haben.
Das Abzeichen wird oberhalb der linken Brusttasche getragen.
Es besteht aus einer Bandschnalle aus blau-weiß-rotem Ordensband mit silber- bzw. golddurchwirktem Rand. Es wird in neun Stufen verliehen.
Mitgliedschaft | Schnalle | Beschreibung |
10 Jahre | silberdurchwirkter Rand | |
20 Jahre | silberdurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil |
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30 Jahre | golddurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil |
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40 Jahre | golddurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil silberfarbener Eichenlaubkranz um unteren Bereich des Wappens |
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50 Jahre | golddurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil goldfarbener Eichenlaubkranz um unteren Bereich des Wappens |
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60 Jahre | wie Abzeichen für 50jährige
Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 60 |
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70 Jahre | wie Abzeichen für 50jährige
Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 70 |
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80 Jahre | wie Abzeichen für 50jährige
Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 80 |
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90 Jahre | wie Abzeichen für 50jährige
Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 90 |
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Quellen: |
Landesfeuerwehrverband |
Die Grafiken der Bandschnallen wurden uns von www.bandschnallen.de zur Verfügung gestellt. |
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Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein |